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   LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 72/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15215
LAG Hamburg, 31.10.2001 - 8 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,15215)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2001 - 8 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,15215)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 (https://dejure.org/2001,15215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - konzerndimensionaler Kündigungsschutz eines Gemeinschaftsbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.06.1972 - 2 AZR 285/71

    (Stillschweigende) Vereinbarung eines vorzeitig einsetzenden Kündigungsschutzes

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  • BAG, 18.10.1976 - 3 AZR 576/75

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung im Konzern

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  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 403/02

    Massenentlassung

    Wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem der Parallelprozesse (31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 - = BAG 2 AZR 79/02) ausgeführt hat, ist nicht erkennbar, dass sich die beiden Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung in Bezug auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten verbunden haben.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 139/03

    Betriebsbedingte Kündigung in Konzernbetrieb - Kündigung; Konzern;

    Wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem der Parallelprozesse (31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 - = BAG 2 AZR 79/02) ausgeführt hat, ist nicht erkennbar, dass sich die beiden Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung in Bezug auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten verbunden haben.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem der Parallelprozesse (Urteil vom 31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 - = BAG 2 AZR 79/02) ausgeführt hat, ist nicht erkennbar, dass sich die beiden Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung in Bezug auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten verbunden haben.
  • ArbG Bonn, 03.02.2022 - 3 Ca 1698/21

    Betriebsbedingte Kündigungsgründe in der Matrixstruktur - Umorganisation -

    Nach Auffassung des LAG Hamburg (31.10.2001, 8 SA 72/01; Juris) ließe sich wohl möglich auch eine konzernbezogene Versetzungspflicht des Beschäftigungsunternehmens dann begründen, wenn man es mit einer eigentlichen Verlagerung von Tätigkeiten zu tun habe.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 607/02

    Betriebsbedingte Kündigung bei Stilllegung des verbliebenen Einzelbetriebes nach

    Wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem der Parallelprozesse (31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 - = BAG 2 AZR 79/02) ausgeführt hat, ist nicht erkennbar, dass sich die beiden Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung in Bezug auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten verbunden haben.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 138/03

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Hafenarbeiters -

    Wie das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem der Parallelprozesse (31. Oktober 2001 - 8 Sa 72/01 - = BAG 2 AZR 79/02) ausgeführt hat, ist nicht erkennbar, dass sich die beiden Unternehmen zu einer einheitlichen Leitung in Bezug auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten verbunden haben.
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